Neues Gesetz zu unerlaubter Telefonwerbung - Aktion "Kein Abschluss unter dieser Nummer"

Verbotene Werbeanrufe mit Rufnummern-Unterdrückung, untergeschobene Lotto-Verträge per Telefon – zu Zehntausenden klagen Bürger bei der Verbraucherzentrale NRW über Belästigungen mittels Telefonwerbung. "Nun gibt es gegen das Übel einen besseren Schutz. Ein neues Gesetz zur Bekämpfung unlauterer Telefonwerbung schließt einige Schlupflöcher", erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Sie informiert über die wichtigsten Regelungen:

Vorherige Einwilligung nötig: Erlaubt sind Anrufe nur noch, wenn Verbraucher bereits vor dem Gespräch eine ausdrückliche Einwilligung für Werbeanrufe abgegeben haben – etwa in einen Kaufvertrag.

Widerruf ist möglich: Sie können ab sofort auch telefonisch geschlossene Verträge für Zeitschriften- oder Lotto-Abos ohne Angabe von Gründen widerrufen. Bei unerlaubten Werbeanrufen beträgt die Frist einen Monat. Die Frist beginnt frühestens, wenn Sie in Textform – per Brief, Fax oder E-Mail – über ihr Widerrufsrecht belehrt worden sind.

Nur schriftliche Kündigung zulässig: Beim Wechsel des Telefon-, Strom- oder Gasanbieters kann der neue Anbieter für den Kunden beim bisherigen Vertragspartner nur kündigen, wenn er die Kündigung des Kunden oder eine Vollmacht dazu in Textform vorlegt. Der Anbieter kann nicht mehr einfach behaupten, der Kunde habe gekündigt.

Rufnummerunterdrückung verboten: Callcenter dürfen ab sofort nicht mehr ihre Rufnummer im Telefondisplay verbergen. Dieses Unterdrücken kann ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro nach sich ziehen. Bei Verstößen gegen das Verbot telefonischer Werbung sind bis zu 50.000 Euro Bußgeld vorgesehen.

Schriftliche Bestätigung des Vertrages leider Fehlanzeige: "Ärgerlich jedoch", so die Verbraucherzentrale NRW: "Die effektivste Maßnahme zum Schutz vor Überrumpelungen am Telefon, die ausdrückliche Bestätigung des Vertragsabschlusses in Textform durch Verbraucher, ist im Gesetz unberücksichtigt geblieben."

Wer trotz der neuen Regeln weiterhin mit unerlaubter Telefonwerbung konfron­tiert wird, kann sich mit Hilfe der Aktion "Kein Abschluss unter dieser Nummer" wehren. Die örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW verteilen hierzu kostenlose Faltblätter und Postkarten, mit denen Verstöße gemeldet werden können. Per Internet können Verbraucher ihre Beschwerde direkt unter www.vz-nrw.de/telefonwerbung melden.

 

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