Im Gerichtsstreit um einen geplanten Schweinestall in Bad Driburg hat der klagende Landwirt Recht bekommen. Das Oberverwaltungsgericht Münster erklärt die von der Stadt verhängte Veränderungssperre für rechtswidrig.
Eine Sprecherin des OVG sagte zu Radio Hochstift, eine Veränderungssperre dürfe nicht nur verhindern. Sie müsse auch ein positives Ziel formulieren, das fehlte aber in diesem Fall. Mit der Veränderungssperre wollte die Stadt Bad Driburg einen Landwirt ausbremsen. Er will eine Baugenehmigung für einen Schweinestall mit bis zu 1.000 Tieren, der nur rund 200 Meter entfernt von der Reha-Klinik Bad Hermannsborn liegen soll. Diese Pläne sieht die Stadt sehr kritisch.
Das OVG-Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Revision ist zwar nicht zugelassen, dagegen kann die Stadt Bad Driburg aber Beschwerde einlegen.