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Nützliche Infos

Wie geht Kommunalwahl?

Am 13. September 2020 werden neue Politik-Profis im Zuge der Kommunalwahlen in NRW gewählt. Dann könnt ihr über die neuen Kreistage, Gemeinderäte, Bürgermeisterinnen/Bürgermeister und Landrätinnen/Landräte entscheiden. Die Wahlen finden NRW-weit, anders als noch 2014 und 2015, wieder alle an einem gemeinsamen Termin statt.

Ihr müsst drei Bedingungen am Wahltag erfüllen, um wählen zu dürfen:

  1. Ihr seid 16 Jahre oder älter,
  2. habt seit 16 Tagen den Hauptwohnsitz in eurer Gemeinde,
  3. besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen EU-Landes.

Trifft alles zu, erhaltet ihr circa vier Wochen vor der Wahl per Post von der Gemeindeverwaltung eure Wahlbenachrichtigung.

Am 13. September 2020 könnt ihr dann, je nach Wohnort, gleich über mehrere Ämter und Gremien entscheiden.

In den kreisangehörigen Städten wählt ihr:

  • Kreistage,
  • Stadträte,
  • Landräte,
  • Bürgermeister.

In den Gemeinden wählt ihr:

  • Kreistage,
  • Gemeinderäte,
  • Landräte,
  • Bürgermeister.

Auf der Wahlbenachrichtigung stehen Wahltermin sowie Adresse und Öffnungszeiten des Wahllokals.

  1. Im Wahllokal: Am Wahltag geht's mit Wahlbenachrichtigung und gültigem Ausweis in das angegebene Wahllokal. Dort wählt ihr höchstpersönlich. In der Regel sind die Wahllokale am Wahltag von 8-18 Uhr geöffnet.
     
  2. Mit Wahlschein: Ihr schickt die Wahlbenachrichtigung zurück an die Gemeinde und fordert einen Wahlschein an. Am Wahltag könnt ihr damit in einem beliebigen Wahllokal Ihres Wahlbezirks wählen. Gültigen Ausweis mitbringen!
     
  3. Per Briefwahl: Ihr fordert bei der Gemeinde rechtzeitig Briefwahl-Unterlagen an und wählen bequem zu Hause. Inzwischen können in vielen Gemeinden und Städten die Unterlagen auch elektronisch angefordert werden. Schauen Sie mal auf der offiziellen Webseite Ihrer Gemeinde oder Stadt vorbei.

Egal, wie viele Zettel ihr jetzt für die Kommunalwahlen in der Hand haltet, es gilt: Nur ein Kreuz pro Wahlzettel - sonst ist eure Stimme ungültig!

Dann bitte die Zettel in die Wahlurne werfen. Oder bei der Briefwahl in den zugehörigen Stimmzettel-Umschlag stecken und zusammen mit dem unterschriebenen Wahlschein im Wahlbrief-Umschlag an die Gemeinde zurückschicken.

Als nächstes kommt die Stimmauszählung - ab 18:00 Uhr am Wahltag. Dann schließen nämlich die Wahllokale.

Hier gibt's mehr Infos: Landeszentrale für politische Bildung NRW