Im Rechtsstreit um den 3G-Nachweis in Rats- und Ausschusssitzungen hat die Stadt Salzkotten sich durchgesetzt. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat entschieden, dass an den Sitzungen nur immunisierte oder getestete Politiker teilnehmen dürfen.
Es war also rechtmäßig, den Salzkottener AfD-Politiker Günther Koch von einer Sitzung auszuschließen. Er hatte einen 3G-Nachweis verweigert. Das Verwaltungsgericht Minden hatte zunächst Koch Recht gegeben. Die Stadt Salzkotten zog daraufhin vor das OVG in Münster. Dort haben die obersten NRW-Verwaltungsrichter jetzt geurteilt, dass das Infektionsschutzgesetz als Grundlage ausreiche, um den Zugang zu Rats- oder Ausschussitzungen zu beschränken.
Allerdings müssen die Politiker auch künftig die Chance haben, sich kostenlos testen zu lassen. Salzkottens Bürgermeister Ulrich Berger sieht so Rechtssicherheit für alle Kommunen geschaffen. Auch in Paderborn hatte es Stress mit 3G-Verweigerern aus Reihen der AfD gegeben.