Im Fall des getöteten Kasseler Regierungspräsidenten Lübcke ist der Haftbefehl gegen Elmar J. aus Borgentreich-Natzungen aufgehoben worden. Das hat der dritte Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe mitgeteilt.
Damit hat eine entsprechende Beschwerde des Natzungers Erfolg gehabt. Er steht im Verdacht, dem als Schützen verdächtigen Stephan E. in dem Fall die Tatwaffe verkauft zu haben. Weitere Einzelheiten dazu macht die Behörde aktuell nicht. Eine schriftliche Begründung steht noch aus.
Der 64-Jährige war im Juni 2019 gemeinsam mit einem weiteren Mann nach Durchsuchungen in Borgentreich-Natzungen festgenommen worden. Das Foto zeigt Polizisten bei der Festnahme in Natzungen.
Die Bundesstaatsanwaltschaft erließ damals Haftbefehle wegen des dringenden Tatverdachts der Beihilfe zum Mord. Lübcke war im Juni auf der Terrasse seines Hauses in Nordhagen im Kreis Kassel mit einem Kopfschuss getötet worden.