Eine Reha-Klinik im Kreis Höxter darf trotz eines Corona-Falls weiter Patienten aufnehmen. Das Mindener Verwaltungsgericht gab einem Eilantrag statt, mit dem die Einrichtung gegen einen von einer Stadt im Kreis Höxter verhängten Aufnahmestopp vorgegangen war.
Die Reha-Klinik im Kreis Höxter war zunächst dafür bestimmt worden, im Corona-Ernstfall die Krankenhäuser zu entlasten und von dort reguläre Patienten zu übernehmen. Dann wurde allerdings bekannt, dass sich eine Patientin der Einrichtung mit Corona infiziert hatte. Eine Stadt im Kreis Höxter untersagte der Klinik deshalb, weitere Patienten aufzunehmen. Laut dem Urteil des Mindener Verwaltungsgerichts war diese Anordnung allerdings rechtswidrig.
Auch das Robert-Koch-Institut sehe einen Aufnahmestopp nicht als grundsätzlich erforderliche Reaktion bei COVID-19 Ausbrüchen in einer Gesundheitseinrichtung. Ein Urteil in der Hauptsache steht zwar noch aus. Durch den Eilantrag ist die Anordnung aber bis auf erstmal außer Kraft gesetzt.