Weil er einem abschiebepflichtigen Asylbewerber zur Flucht verholfen hat, ist ein Steinheimer vor dem Detmolder Landgericht verurteilt worden. Der Mann muss 3.000 Euro zahlen.
Die Tat liegt schon mehr als zwei Jahre zurück und genau so lange läuft auch schon der Rechtsstreit.
Weil der Angeklagte und oder die Staatsanwaltschaft immer wieder in Revision gingen, beschäftigte sich auch der Bundesgerichtshof schon mit dem Fall. Im Berufungsprozess vor dem Detmolder Landgericht wurde der Steinheimer jetzt wegen des Zitat „tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte“ verurteilt.
Konkret hatte er sich im Januar 2018 im Kreis Lippe einem Polizisten in den Weg gestellt und ihn mit seinem Arm am Oberkörper getroffen. Dadurch konnte ein Asylbewerber flüchten, der zur Abschiebung abgeholt werden sollte. Ob der Verurteilte erneut Rechtsmittel einlegt, ist noch unklar.