Trotz einer Niederlage vor dem Bundesgerichtshof lässt ein Mann aus Höxter-Ovenhausen nicht locker. Er legt jetzt Verfassungsbeschwerde ein. Konkret geht es um seine Klage gegen VW im Zuge des sogenannten Dieselskandals.
Der 34-Jährige ist mit seinem Passat fast 260.000 Kilometer gefahren – und genau das ist der Knackpunkt. Der Bundesgerichtshof entschied: Die von VW betrogenen Kunden erhalten grundsätzlich Schadenersatz, müssen sich aber die Kilometer anrechnen lassen. Schließlich habe auch der Mann aus Höxter-Ovenhausen seinen Passat jahrelang nutzen können.
Mit der Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht will der 34-Jährige insbesondere eines erreichen: Der Bundesgerichtshof soll sich eine Rückmeldung beim Europäischen Gerichtshof einholen – schließlich sei der VW-Skandal eine europaweite Angelegenheit. Seinen Passat hat er übrigens mittlerweile stillgelegt.