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Revision gegen Lügde-Urteil beantragt

Das erste Urteil im Missbrauchsfall Lügde kommt auf den Prüfstand. Die Staatsanwaltschaft Detmold hat Revision gegen die zweijährige Bewährungsstrafe für einen Mann aus Stade beantragt. 
Es gibt viel Kritik an dem Urteil.

Landesfamilienminister Joachim Stamp spricht von einem falschen Signal an gewisse Millieus. Es könne nicht sein, dass es für ein Verbrechen, das Leben zerstört, eine Bewährungsstrafe geben kann. Stamp glaubt, dass das Strafrecht an der Stelle nicht ausreicht.

Denn rein formal ist dem Detmolder Gericht aus juristischer Sicht nichts vorzuwerfen. Der verurteilte Mann ist Ersttäter, war geständig, hat eine gute Sozialprognose und seine Taten waren weniger schlimm als die der Hauptbeschuldigten.

Trotzdem fragt auch der Deutsche Kinderschutzbund, wie das Urteil auf andere Täter wirkt, die Kinderpornos besitzen. Die Anwältin eines Opfers hatte sich ebenfalls enttäuscht über die Bewährungsstrafe geäußert.