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Patrick Rickert
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Schloß Neuhaus: Angeklagter muss wegen Mordes für 12 Jahre ins Gefängnis

Wegen Mords aus Heimtücke an einem Mann aus Paderborn-Schloß Neuhaus muss dessen Cousin für zwölf Jahre ins Gefängnis. Das hat das Paderborner Landgericht gerade eben entschieden und ist damit der Forderung der Staatsanwaltschaft gefolgt.

Der Angeklagte habe die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers ausgenutzt. Der Mann lag am Tatmorgen mit seiner Ehefrau noch im Bett, als der 60-Jährige plötzlich im Schlafzimmer stand und mit einem Messer zustach. Die bei Mord an sich vorgeschriebene lebenslängliche Freiheitsstrafe wollte das Paderborner Landgericht aber nicht verhängen. Denn die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten war zur Tatzeit eingeschränkt.

Eine Blutuntersuchung hatte eine Alkoholkonzentration von fast 2,9 Promille ergeben. Deshalb müsse die Strafe gemildert werden. Außerdem ordneten die Richter an, den 60-Jährigen wegen seiner Alkoholsucht in einer Entziehungsanstalt unterzubringen.