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Auch im Hochstift gelten ab Montag Kontaktbeschränkungen

Bund und Länder haben heute in einer Telefonkonferenz beschlossen, dass es ab Montag Kontaktbeschränkungen geben soll. Das bedeutet, dass eine Ansammlung von mehr als zwei Personen verboten wird.

Ausgenommen sind Familien und in einem haushalt lebende Personen. Die Maßnahme gilt dementsprechend auch für das Hochstift.

Außerdem sollen Gaststätten und Restaurants unverzüglich schließen. Die Lieferung und Abholung "mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause" soll aber weiter erlaubt sein.

Auch Dienstleistungsbetriebe wie Friseure, Massagesalons, Kosmetikstudios oder Tattoo-Studios müssen schließen.