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Paderborner Landgericht verurteilt Finanzdienstleister Edgar K. in fünf Fällen

EXKLUSIV Im Fall des mutmaßlichen Kapitalanlage-Betrugs durch den Finanzdienstleister Edgar K. wartet jetzt auf das Oberlandesgericht Hamm in mehreren Berufungsprozessen viel Arbeit. Das Paderborner Landgericht hat Edgar K. zuvor in fünf Zivilverfahren verurteilt. Das hat Radio Hochstift exklusiv erfahren.

In den Zivilklagen forderten Anleger ihr Geld zurück, das sie in Unternehmen der Künsting-Gruppe investiert hatten. Dabei ging es um Summen zwischen 10.000 und 100.000 Euro.

Und die Kläger bekamen vom Paderborner Landgericht Recht – das Gericht verurteilte Edgar K. in allen fünf Fällen wegen vorsätzlicher Schädigung. Die Kläger haben dadurch jetzt 30 Jahre lang die Möglichkeit, sich ihr Geld zurückzuholen.

Rechtskräftig sind die Urteile allerdings noch nicht, weil der Beklagte gegen alle fünf Urteile Berufung eingelegt hat. Stand jetzt sollen Ende April die ersten Berufungsprozesse vor dem Oberlandesgericht Hamm beginnen.