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IHK fordert Sorgfalt bei der Soforthilfe

Die IHK im Hochstift warnt vor Sorglosigkeit bei der Beantragung der Corona-Soforthilfen. Der Zuschuss werde Unternehmen in einer wirtschaftlichen Notlage gewährt.

Die Unterlagen, die diese Notlage belegen, müssen zehn Jahre lang aufbewahrt werden. So könne bei möglichen Stichproben die Berechtigung der Hilfe später bewiesen werden.

Die IHK-Zweigstelle für die Kreise Paderborn und Höxter hat bis jetzt knapp 600 Beratungen zu dem Zuschussprogramm durchgeführt.