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Susanne Stork
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Priesterkind soll schweigen - Paderborner Landgericht muss Urteil fällen

EXKLUSIV Im Prozess um mögliche Schadenersatzansprüche eines Priesterkindes vor dem Paderborner Landgericht wird es wohl keine außergerichtliche Einigung geben. Das hat Radio Hochstift exklusiv erfahren. Ein Gespräch zwischen dem Kläger, also dem Sohn des Priesters und seinem Erzeuger wird wohl nicht zustandekommen.

Genau dieses Gespräch hatte das Paderborner Landgericht zu Prozessbeginn im Februar dieses Jahres vorgeschlagen. Laut des klagenden Sohnes fordern die Anwälte seines Erzeugers jetzt aber, dass über die Inhalte eines möglichen Gesprächs Stillschweigen bewahrt wird. Dem will der 51-jährige Sohn auf keinen Fall zustimmen. Also wird das Paderborner Landgericht wohl ein Urteil sprechen müssen.

Hintergrund: Der Sohn verlangt mehr als 30.000 Euro von seinem leiblichen Vater – unter anderem für bereits entstandene Prozesskosten. Der Priester, der zuletzt als Seelsorger im Erzbistum Paderborn tätig war, hatte jahrelang geleugnet, der Vater zu sein. Erst ein erzwungener Vaterschaftstest brachte endgültige Gewissheit.