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Auch Evangelische Gottesdienste im Hochstift unter strengen Auflagen

Die evangelischen Gemeinden im Hochstift sollen beim Neustart der Gottesdienste ab Mai lieber vorsichtig sein. Superintendent Volker Neuhoff erklärte, eine verantwortliche Vorbereitung brauche wegen der Corona-Vorschriften Zeit. Wo Gottesdienste stattfinden, gelten hohe Auflagen.

Bevor die Gottesdienste starten können, müssen die Gemeinden ein Schutzkonzept erarbeiten, im Presbyterium beschließen und dem Superintendenten vorlegen. Zuallererst müssen die Gebäude für die veränderten Gottesdienste geeignet sein – zum Beispiel in Bezug auf die Ein- und Ausgänge sowie die Zahl der Plätze.

Wo das zutrifft, müssen die evangelischen Gemeinden im Hochstift die Gottesdienstbesucher über die Regeln informieren und Teilnahmelisten führen. Außerdem besteht Maskenpflicht, es müssen ausreichend Desinfektionsmittel vorhanden sein. Singen sowie Chor- und Blasmusik sind verboten, das Heilige Abendmahl ist bis auf Weiteres ausgesetzt.