Responsive image

on air: 

Dania Tölle
---
---

Maskenpflicht in Bäckereikette: keine Anordnung zur Geheimhaltung

In der Anweisung für Mitarbeiter einer Hochstift-Bäckereikette zur Maskenpflicht hat es keinen Aufruf zur Geheimhaltung gegeben. Radio Hochstift hatte berichtet, dass in einer WhatsApp-Nachricht ein solcher Satz gestanden habe. Das stimmt so nicht.

Nach Radio Hochstift jetzt vorliegenden Erkenntnissen fehlte in der betreffenden WhatsApp der Hinweis, sie nur weiterzuleiten, wenn der Autor nicht damit in Verbindung gebracht werde. Diesen Satz hatte tatsächlich jemand anderes ergänzt.
Dieser Fehler tut uns leid und wir entschuldigen uns dafür.

Auslöser für die Berichterstattung war die WhatsApp-Weisung an die Mitarbeiter der Bäckereifilialen, dass „am Montag selbstverständlich auch Kunden ohne Maske bedient werden.“

Der Bäckerinnungsverband Westfalen-Lippe sieht darin keine Ordnungswidrigkeit des Geschäftes, sondern den Kunden in der Pflicht. Der Kreis Paderborn erklärte dagegen auf Radio Hochstift-Anfrage: Wenn der Verkäufer den maskenlosen Kunden normal bedient, hätten beide ein Problem. Die Bäckerei könne von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und den maskenlosen Kunden aus dem Laden werfen.

Seit dem vergangenen Montag gilt landesweit die Maskenpflicht, unter anderem beim Einkaufen.