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Hauptangeklagter im Biersteuer-Prozess darf U-Haft verlassen

Im sogenannten Biersteuer-Prozess darf der hauptangeklagte Paderborner Unternehmer die Untersuchungshaft unter Auflagen verlassen. Wie das Westfälische Volksblatt schreibt, hat das Oberlandesgericht Hamm ein Urteil des Paderborner Landgerichts jetzt definitiv bestätigt.

Eine Fluchtgefahr sehen die Richter im Gegensatz zur Bielefelder Staatsanwaltschaft nur bedingt. Zwar gebe es einen hohen Anreiz, eine Flucht ins Ausland sei aber unwahrscheinlich, obwohl der Paderborner Kontakte nach Großbritannien hat. Der Angeklagte sei Asthmakrank, da sei die Gefahr, bei einer Corona-Erkrankung medizinisch schlechter versorgt zu werden im Ausland deutlich höher.  Aktuell ist der Prozess wegen Corona unterbrochen.

Der Paderborner soll zusammen mit zwei Komplizen zum Schein Bier aus Frankreich importiert und auch an eine Paderborner Firma geliefert haben. Dem französischen Staat soll so ein Schaden von fast zwölf Millionen Euro entstanden sein.