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Stephan Kaiser
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Plädoyers im Westenholzer Hammerprozess: Staatsanwalt fordert achteinhalb Jahre Haft

Im Vorschlaghammerprozess von Delbrück-Westenholz haben Anklage und Verteidigung ihre Plädoyers gehalten. Die Staatsanwaltschaft fordert achteinhalb Jahre Haft wegen Totschlags. Damit rückt sie vom Mordvorwurf ab.

Der Staatsanwalt glaubt inzwischen, dass der angeklagte Westenholzer seinen Pflegevater aus Wut und ohne Planung erschlug. Demnach habe sich der 48-Jährige darüber geärgert, dass ihn sein Pflegevater mehrfach nach draußen schickte, um einen Vorschlaghammer zu reparieren. Bisher hielt die Anklage an Mord aus Habgier durch den Beschuldigten fest, damit er an das Erbe des späteren Opfers kommt.

Die Verteidigerin hält höchstens fünf Jahre Haft wegen fahrlässiger Tötung für angemessen. Der Angeklagte hatte im Prozess ausgesagt, er habe seinen Pflegevater versehentlich getötet, als er den sechs Kilo schweren Hammer über ihn hinweg werfen wollte. Das Urteil soll am Dienstag fallen.