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Urteil im Tötungsdelikt von Delbrück-Westenholz erwartet

Im Vorschlaghammer-Prozess um den gewaltsamen Tod eines 84-Jährigen in Delbrück-Westenholz wird vor dem Paderborner Landgericht am Dienstagvormittag das Urteil erwartet. Vom ursprünglichen Mord-Vorwurf ist die Staatsanwaltschaft bereits abgerückt.

Deshalb fordert die Staatsanwaltschaft jetzt eine Verurteilung wegen Totschlags – sie plädiert auf achteinhalb Jahre Haft, weil sie glaubt, dass der Angeklagte seinen Pflegevater aus Wut und ohne Planung erschlug. Angeklagt war der 48-Jährige zunächst wegen des Vorwurfs, den Senior aus Habgier ermordet zu haben.

Die Verteidigung dagegen hält eine Strafe von maximal fünf Jahren wegen fahrlässiger Tötung für angemessen. Der Angeklagte hatte im Prozess ausgesagt, er habe seinen Pflegevater versehentlich getötet, als er den sechs Kilo schweren Hammer über ihn hinweg werfen wollte. Die Tat spielte sich im Oktober vergangenen Jahres in Delbrück-Westenholz ab.