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Christina Hüllweg
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Urteil im Tötungsdelikt von Delbrück-Westenholz: Neuneinhalb Jahre Haft

Ein 48-Jähriger aus Delbrück-Westenholz muss für neuneinhalb Jahre ins Gefängnis. Im sogenannten Hammer-Prozess hat das Paderborner Landgericht am Vormittag das Urteil gesprochen. Es verurteilte ihn wegen Totschlags und besonders schwerer Brandstiftung.

Mit dem Urteil sorgte das Gericht durchaus für eine kleine Überraschung – schließlich hatte selbst die Staatsanwaltschaft weniger Jahre für den 48-Jährigen gefordert. Das Gericht ist aber überzeugt, dass der Verurteilte im Oktober vergangenen Jahres mindestens einmal mit einem schweren Hammer gezielt auf seinen Pflegevater eingeschlagen hat. Den Tod des 84-Jährigen nahm er dabei, laut Gericht, billigend in Kauf.

Die Version des Angeklagten, dass er sich anschließend auch selbst umbringen wollte, hielt das Gericht auch nicht für plausibel. Schließlich legte er erst im Haus ein Feuer an der Leiche und ging dann in das davon am weitesten entfernte Zimmer.