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Klage eines Paderborner Spielhallen-Betreibers abgewiesen

Die Klage eines Spielhallen-Betreibers gegen die Stadt Paderborn ist vor dem Verwaltungsgericht Minden abgewiesen worden. Die Richter konnten keine sogenannten Ermessensfehler in der Entscheidung der Stadt Paderborn erkennen. Hintergrund ist eine landesweite Regelung, die seit 2017 gilt und die besagt: Innerhalb eines Radius von 350 Metern darf maximal eine Spielhalle bestehen.

Rund um das Paderborner Westerntor waren es vor Jahren aber mehr. Also musste die Stadt Paderborn einem Betreiber die Lizenz entziehen – ein Konkurrent durfte weitermachen. Das unterlegene Unternehmen reichte noch 2017 Klage gegen die Stadt Paderborn mit dem Vorschlag ein, dass dem Mitbewerber die Erlaubnis entzogen werden soll.

Das Verwaltungsgericht Minden entschied aber: Die Stadt Paderborn hat alle erforderlichen Aspekte berücksichtigt – es gebe keinen Grund, die Entscheidung rückgängig zu machen.