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Oliver Behrendt
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Patientenakten Büren: Verwaltungsgericht Hamburg gibt Gebäude-Eigentümer Recht

Im juristischen Streit um die Aufbewahrung der Patientenakten im leerstehenden Bürener Krankenhaus gibt es für die Betroffenen einen weiteren Rückschlag. Das Verwaltungsgericht Hamburg hat der Beschwerde des Gebäudeeigentümers stattgegeben.

Der zuständige Datenschutzbeauftragte aus Hamburg hatte zuvor angeordnet, dass die tausenden Patientenakten in angemessener Weise gelagert werden sollen – also nicht länger in dem leerstehenden Krankenhaus. Der Gebäudeeigentümer, eine Tochtergesellschaft der Marseille-Kliniken, legte Beschwerde ein und bekam jetzt Recht – zumindest vorerst.

Der Hamburger Datenschutzbeauftragte hat wiederum Beschwerde gegen den gerichtlichen Beschluss eingelegt – also wird sich bald das Oberverwaltungsgericht Hamburg mit dem Fall befassen. Im Mai war bekanntgeworden, dass seit Jahren tonnenweise Patientenakten in dem Bürener Krankenhaus liegen.