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Susanne Stork
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Bad Lippspringer nach Revision am Bundesgerichtshof wieder am Paderborner Gericht

Weil sich ein mutmaßlicher Dealer aus Bad Lippspringe bis zum BGH hochgekämpft hat, muss sein Fall jetzt in Paderborn ein zweites Mal verhandelt werden. Eigentlich ging es zunächst um Marihuana, das er bei einem Freund gelagert haben soll.

Dass er immer wieder mit größeren Mengen Gras zu tun hatte, gestand der Mann beim ersten Prozess. Im Dezember letzten Jahres verurteilte ihn das Gericht in Paderborn zu dreieinhalb Jahren Haft – unter anderem wegen seiner Vorstrafen. „Das ist ein falsches Strafmaß“, fanden der Bad Lippspringer, sein Verteidiger und schließlich auch der Bundesgerichtshof.

Das BGH kam unter anderem wegen des Vorwurfs der einschlägigen Vorstrafen zu seinem Urteil. Der Vorwurf sei nicht richtig und habe sich fälschlicherweise negativ auf die Höhe der Strafe ausgewirkt. Direkt nach dem neuen Prozessbeginn in Paderborn wurde die Verhandlung gestern aber vertagt: Das Gericht braucht ein neues psychiatrisches Gutachten über den 32-Jährigen.