Responsive image

on air: 

Oliver Behrendt
---
---

Bewährungsstrafe und 3.840 Sozialstunden für Paderborner Gastronom

Das Paderborner Landgericht hat einen Gastronom wegen Steuerhinterziehung zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten verurteilt.

Gleichzeitig verhängte sie gegen ihn eine extreme Zahl an Sozialstunden – und zwar 3.840. Genauer gesagt: Der Beschuldigte muss vier Jahre lang jeden Monat 80 Stunden für gemeinnützige Zwecke arbeiten. Zu diesem Urteil kam es, weil es dem Paderborner finanziell schlecht geht und er mittlerweile nur noch einen Teilzeitjob und damit noch Zeit für andere Tätigkeiten hat.

Der Prozess vor dem Landgericht fand nur deshalb statt, weil der Gastronom eine zuvor per Strafbefehl gegen ihn verhängte Geldbuße über 38.000 Euro nicht zahlte. Zuvor hatte der Paderborner eingeräumt, rund 180.000 Euro an Steuern nicht gezahlt zu haben.

Durch Testkäufe von Zollfahndern war aufgefallen, dass er Löhne teilweise schwarz gezahlt und nicht alle Sozialabgaben abgeführt hatte.