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Aaron Knipper
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Gerichtsurteil: Malachitdom in Bad Wünnenberg bleibt unberührt

Nach einem jahrelangen Rechtsstreit steht fest: Im Bereich des Höhlensystems Malachitdom in Bad Wünnenberg-Bleiwäsche wird auch künftig kein Kalkstein abgegraben.
Das hat das Verwaltungsgericht Minden entschieden

Naturschutz vor Profit – so lässt sich das Urteil des Mindener Verwaltungsgerichts grob zusammenfassen. Es hat die Klage eines Unternehmens aus Hanau abgewiesen, das in der Tropfsteinhöhle Kalkstein abbauen wollte.

Die Höhle in Bad Wünnenberg-Bleiwäsche gilt als geschütztes Biotop. Unter anderem ist sie Heimat von Fledermäusen. Durch den Abbau von Kalkstein würde der Bereich des Malachitdoms nicht nur beeinträchtigt, sondern zerstört, so das Gericht.

Nach Einschätzung von Experten sind Teile der Höhle von „hohem wissenschaftlichem Wert" und auch im bundesdeutschen und europäischen Raum einzigartig.