Ein Mann aus Bad Lippspringe bekommt für den Krebstod seiner Ehefrau 100.000 Euro Schmerzensgeld. Das Oberlandesgericht Hamm macht eine Hautarzt-Praxis aus Paderborn verantwortlich für den Tod der Frau vor zwei Jahren und wirft ihr grobe Behandlungsfehler vor. 2009 suchte die Frau diese Praxis in Paderborn auf, weil sich nach einem Stoß ein Zehnagel verfärbt hatte. Die Diagnose lautete bakterielle Infektion. Erst im Jahr darauf stellte ein anderer Facharzt fest, dass es sich um Hautkrebs handelt. Ende 2013 starb die Frau im Alter von 59 Jahren, weil ihre Lunge und die Lymphknoten von Metastasen befallen waren. Die Richter in Hamm haben jetzt geurteilt, dass die beklagte Paderborner Gemeinschafts-Praxis die Patientin nicht ausreichend untersucht hat. Dort hätte die Krebserkrankung abgeklärt und erkannt werden müssen. Und so hätten die Ärzte den Tod der Frau verhindern können.