Das Oberlandesgericht Hamm hat einem Mann aus Hövelhof 15.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Der heute 63-jährige war vor fünf Jahren in einer Paderborner Praxis von zwei Augenärzten falsch behandelt worden. Beide führten eine laut Gutachten erforderliche Ultraschall-Untersuchung nicht durch. Dadurch kam es bei dem Hövelhofer zu einer Netzhautablösung – er ist auf einem Auge fast blind.