Schon ab heute gilt auf dem Paderborner Weihnachtsmarkt die 2G-Regel. Das heißt: Nur Genesene und Geimpfte dürfen an und in die Buden. Es gibt aber einige Ausnahmen, die vor allem Kinder und Jugendliche betreffen.
Kinder bis zum Schuleintritt können ohne Nachweis auf den Weihnachtsmarkt. Schüler bis 16 Jahre dürfen wegen der regelmäßigen Testungen in den Schulen ebenfalls trotz 2G-Regelung hin. Über 16-Jährige müssen eine Schultestung nachweisen.
Wer sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen darf, muss getestet sein und ebenfalls einen entsprechenden Nachweis in der Tasche haben.
Für das Personal gilt die 3G-Regel am Arbeitsplatz. Außerhalb des Thekenbereichs müssen die Mitarbeitenden eine Maske tragen. Weihnachtsmarkt-Besucher müssen außerdem beachten: Wer innerhalb der Stände etwas trinken will, muss sich einen festen Sitz- oder Stehplatz suchen.