Der Angeklagte im Prozess um den tödlichen Unfall auf der A44 bei Lichtenau stand höchstwahrscheinlich nicht unter Drogen. Zwar wurde bei dem LKW-Fahrer eine geringe Konzentration an Morphinen im Blut festgestellt – diese könnte sich aber durch die Einnahme von Schmerztabletten des Angeklagten am Vortag erklären. Der LKW des 34jährigen hatte nachts auf der Autobahn einen Streifenwagen der Polizei gerammt. Zwei Beamte waren sofort tot. Laut Anklage saß der LKW-Fahrer übermüdet am Steuer.