Im Prozess um den tödlichen Unfall auf der A44 bei Lichtenau hat der Angeklagte zwei Jahre Haft auf Bewährung bekommen. Das Paderborner Landgericht verurteilte den LKW Fahrer wegen fahrlässiger Tötung. Die Richter entschieden: der Beschuldigte konnte den Streifenwagen in der Unfallnacht auch von weitem deutlich erkennen. Obwohl der Angeklagte übermüdet war, fuhr er weiter. Im Juli vergangenen Jahres hatte der 34-jährige mit seinem Laster nachts einen Streifenwagen gerammt – zwei Polizisten waren sofort tot.