Ein Paderborner Inkassounternehmen darf sich auch künftig nicht „Deutsches Vorsorgeinstitut“ nennen. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden und damit ein Urteil des Paderborner Amtsgerichts bestätigt.
Unter anderem halten die Richter das Wort „Institut“ für ein privates Inkassounternehmen für unpassend. Unter einem Institut würde man schließlich eine öffentliche Einrichtung mit wissenschaftlichem Personal verstehen – und nicht einen privaten Gewerbebetrieb.
Auch der Zusatz Vorsorge macht es laut Gericht nicht besser – im Gegenteil: Das Unternehmen suggeriere, zum Beispiel in der Medizin tätig zu sein – in Wirklichkeit werden nicht gezahlte Gelder eingefordert. Auch das Wort „Deutsch“ in der gewünschten Namensbezeichnung des Paderborner Inkassounternehmens ist laut dem Oberlandesgericht irreführend.