Im Streit um den Kauf eines VW Passats wird das Oberlandesgericht Hamm im Mai ein Urteil sprechen. Bis dahin haben die Parteien Zeit, sich zu einigen. Hintergrund: Ein Paderborner hatte einen VW Passat gekauft, der mit der manipulierten Abgassoftware ausgestattet war. Das Autohaus beteuert, den Mann darüber informiert zu haben. Der Paderborner bestreitet das und will den Kauf rückgängig machen. Das Oberlandesgericht meint jetzt: Das Autohaus muss nachweisen, dass über die Abgassoftware aufgeklärt wurde.