Das juristische Tauziehen um die Abschiebung des Ex-Leibwächters von Al-Kaida-Anführer Osama bin Laden nach Tunesien geht in eine nächste Runde. Die Abschiebung von Sami A. stelle sich als "grob rechtswidrig" dar, sagt ein Sprecher des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen. Ob Sami A. jetzt wieder zurück nach Büren-Stöckerbusch kommt, ist noch nicht geklärt.
Gegen das Urteil aus Gelsenkirchen kann die Stadt Bochum noch klagen. Dort hat Sami A. zuletzt gewohnt. Wenn er wieder in Abschiebehaft kommen sollte, dann muss er eigentlich wieder zurück nach Büren-Stöckerbusch. Aber noch ist das Verfahren eben nicht komplett abgeschlossen. Der mutmaßliche Islamist war gestern in einer Nacht-und-Nebel-Aktion aus Büren-Stöckerbusch abgeholt und in Düsseldorf in einen Flieger Richtung Tunesien gesetzt worden. Während der Aktion hatte das Gelsenkirchener Gericht aber das Urteil an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gefaxt, dass der Mann nicht abgeschoben werden darf. Der Grund: Ihm drohe in Tunesien Folter. Warum die eine Hand von der anderen nichts wusste ist, noch unklar. "Wenn Behörden sich über gerichtliche
Entscheidungen hinwegsetzen, ist die Rechtssicherheit gefährdet", sagte eine der Anwältinnen von Sami A.