Im Streit zwischen einem Reserve-Offizier aus Altenbeken und der Bundeswehr hat es am Verwaltungsgericht Minden einen Vergleich gegeben. Bei einem Einsatz in Afghanistan soll der Altenbekener beim Rückwärtsfahren ein Fahrzeug der Bundeswehr beschädigt haben. Ihm wurde zur Last gelegt, dass er keinen Einweiser angefordert hatte. Jetzt muss er einen Großteil des Schadens von rund 1.500 Euro zahlen.