Ein Altenpfleger aus Höxter muss eine Geldstrafe von fast 2.500 Euro bezahlen. Er hatte den Bewohner eines Altenheimes laut der NW gegen seinen Willen fixiert und gefilmt.
Damit wollte der 63-Jährige nach eigener Aussage dem Bewohner nach dessen Schlaganfall helfen und therapieren. Er habe auch das Einverständnis des Bewohners gehabt, gab er im Prozess an. Das bestritt der Betroffene in der Verhandlung allerdings. Und auch eine weitere Aussage wurde widerlegt. So bekamen die Eltern des Bewohners das gedrehte Video nie zu sehen. Der Angeklagte hatte angeben, den Film gemacht zu haben, um den Eltern die Fortschritte ihres Sohnes während der Therapie zeigen zu können. Das Höxteraner Amtsgericht hielt die Art der Therapie für völlig übertrieben. Der Altenpfleger sei damit deutlich über das Ziel hinausgeschossen.