Das Landgericht Paderborn hat einen Warburger freigesprochen, der wegen Kindesmissbrauchs angeklagt war. Es hatte nach der Beweisaufnahme erhebliche Zweifel an der Schuld des Angeklagten.
Es ging um einen angeblichen Vorfall in einer Jugendhilfe-Einrichtung. Dort hatte sich das Gerücht verbreitet, der 23-Jährige habe eine Elfjährige im Intimbereich berührt, als die gerade schlief. Die Warburger Einrichtung hatte deshalb die Polizei gerufen. Ihr gegenüber beteuerte das Mädchen aber, nichts von dem Vorfall zu wissen. Zwei Jungen, die damals bei ihr waren, äußerten sich genauso.
Vor Gericht sagte die mittlerweile 13-Jährige dann überraschend doch, der Angeklagte habe sie oberhalb der Kleidung im Intimbereich berührt. Das Paderborner Landgericht kam zum Schluss, dass sich die Tat wohl aufgrund der Gerüchteküche nur im Kopf des Mädchens abgespielt hat. Daher sei ein Freispruch des Angeklagten zwingend.