Im Streit um die Arbeitszeiten bei der Großbäckerei Siebrecht aus Brakel ist eine Entscheidung gefallen. Das Arbeitsgericht Paderborn urteilte, dass die Verlängerung der Wochenarbeitszeit auf 42 Stunden ohne Lohnausgleich unzulässig ist. Darauf hatten sich die Siebrecht-Geschäftsführung und der Betriebsrat geeinigt, nach Angaben der Bäckerei müsste sie sonst den Standort Brakel aus Kostengründen schließen. Das Urteil gegen diese Vereinbarung ist noch nicht rechtskräftig, Siebrecht kann vor die nächste Instanz ziehen.