Die Finanzämter im Hochstift mahnen verunsicherte Steuerzahler mit häuslichen Arbeitszimmern zur Geduld. Um ihre Rechte zu wahren, müssen Betroffene zurzeit weder Anträge stellen noch Einspruch gegen Steuerbescheide einlegen, da diese vorläufig ergehen. Sobald der Gesetzgeber eine neue Regelung getroffen hat, wollen die Ämter schnell informieren, wie die Steuererstattungen zu beantragen sind. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Danach können häusliche Arbeitszimmer jetzt auch steuerlich geltend gemacht werden, wenn sie nicht den beruflichen Mittelpunkt darstellen.