Ein Landwirt aus dem Raum Büren bekommt von seinem Hausarzt 175.000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz. Der Mediziner hatte bei seinem Patienten eine Herzentzündung nicht rechtzeitig erkannt. Das sah das Landgericht Arnsberg als Behandlungsfehler an.
Nach Angaben einer Zeitung tippte der Arzt erst auf eine Grippe, dann auf eine Bronchitis und ein Halswirbelsäulen-Syndrom. Weil es dem Bauern aus der Nähe von Büren immer schlechter ging, suchte er schließlich ein Paderborner Krankenhaus auf - dort wurde die lebensbedrohliche Herzentzündung festgestellt. Der Mann bekam schließlich eine neue Herzklappe und wurde zum Frührentner. Um zu seinem Recht zu kommen, musste der Landwirt sehr hartnäckig sein. Zwei Gutachter der Ärztekammer fanden keinen Behandlungsfehler seines Hausarztes. Die Gutachter seines Anwaltes und des Landgerichtes Arnsberg sahen das aber ganz anders. Der Mediziner muss nun Schmerzensgeld, Verdienstausfälle und zukünftige Schäden übernehmen.