Im Prozeß um die Paderborner Gaspreisverweigerer hat das Landgericht Dortmund heute noch kein Urteil gefällt. Die Richterin hat dem Kläger E.ON Westfalen Weser und den 15 verklagten Gaskunden eine Frist gesetzt: Sie sollen sich möglichst bis zum 24. Juli außergerichtlich einigen. Sollte das nicht klappen, dann wird allerdings doch ein Urteil gesprochen. Nach Angaben der Paderborner Gaspreisrebellen stehen ihre Chancen dann gar nicht so schlecht. Die Richterin könne sich aufgrund der lückenhaften E.ON ?Unterlagen keine Meinung bilden und müsse dann die Klage des Energierversorgers gegen die Verweigerer abweisen.