Im Brandstiftungs-Prozess gegen eine gehbehinderte Frau aus Borchen hat ein Sachverständiger ausgesagt. Er ist sicher: Das Feuer wurde mit Hilfe einer brennbaren Substanz gelegt, die großflächig im Treppenhaus verteilt wurde. Die Polizei hatte bei ihren Ermittlungen zwar keinen Brandbeschleuniger entdeckt - einige solcher Substanzen seien aber schwer nachzuweisen, so der Gutachter. Die angeklagte Rollstuhl-Fahrerin aus Borchen bestreitet, ihr Elternhaus angesteckt zu haben.