EXKLUSIV Weil er ein Baby in Bad Driburg falsch behandelt hat, muss ein Gynäkologe 500.000 Euro Schmerzensgeld an dessen Familie zahlen. Dazu kommen noch 350.000 Euro an Zinsen. Das Urteil ist jetzt rechtskräftig geworden, weil der Bundesgerichtshof eine Beschwerde des Frauenarztes ablehnte.
Das Baby war vor fast 14 Jahren im Bad Driburger St. Josefs Hospital kurz nach der Geburt blau angelaufen, weil es unterzuckert war. Wäre es sofort auf Blutzucker untersucht worden, hätte ihm laut Gericht geholfen werden können. Auch heute ist das Mädchen wegen seiner schweren geistigen Behinderungen weiter ein Pflegefall.
Ihre Eltern gingen mit ihrem Anwalt Marc Melzer aus Bad Lippspringe durch alle Instanzen. Anfangs hieß es vom Landgericht Paderborn, ein Zusammenhang zwischen der fehlenden Untersuchung und der Behinderung sei nicht bewiesen.
Das Oberlandesgericht in Hamm urteilte dann aber gegen den Gynäkologen. Der wiederum versuchte bis zum Schluss, das Urteil noch zu kippen.