Eine Katzenbesitzerin darf in ihrer Bad Lippspringer Wohnung bleiben – braucht aber neue Möbel. Die Kurstadt hatte der Frau wegen ihrer Katze gekündigt – die Kündigung jetzt aber zurückgenommen. Denn der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Vermieter das Halten von Hunden und Katzen nicht generell verbieten dürfen. Problem der 57-jährigen: nach Informationen einer Zeitung hat sie wegen des geplanten Umzugs schon fast alle Möbel verkauft.