Nach dem juristischen Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ hat das Paderborner Landgericht einen Mann aus Bad Lippsringe freigesprochen. Die Aussagen der Hauptbelastungszeugin waren so widersprüchlich, dass ein Missbrauch nicht mit der erforderlichen Sicherheit feststellbar war. R
Der 39-jährige Bad Lippspringer war angeklagt, weil die damals 12-jährige Freundin seiner Stieftochter ihn beschuldigt hatte, sie im Jahr 2015 sexuell missbraucht zu haben. Während der drei Prozesstage stellten sich aber zahlreiche Widersprüche zwischen ihren Aussagen bei der Polizei und denen vor Gericht heraus. Am vorrangegangenen Prozesstag hatten außerdem Freundinnen des Mädchens ausgesagt, es lüge viel, um Aufmerksamkeit zu bekommen. Die 15-Jährige sei sogar stolz gewesen auf die sexuellen Kontakte zu dem Angeklagten. Sein Verteidiger fasste die Verhandlung so zusammen: „Wir haben uns immer weiter von der Anklage entfernt.“