Im Rathaus in Bad Wünnenberg-Fürstenberg herrscht Katerstimmung: In einem wegweisenden Urteil hat das Oberverwaltungsgericht Münster einer Grundsatz-Klage von Windkraftbetreibern stattgegeben und den Flächennutzungsplan der Stadt für unwirksam erklärt.
Dabei war Bürgermeister Christoph Rüther mit einem guten Gefühl nach Münster gefahren - zuversichtlich, dass der Flächennutzungsplan diesmal standhalten würde. Er wurde enttäuscht: Unter anderem bemängelten die Richter, dass der Bad Wünnenberger Plan Windräder in Waldgebieten grundsätzlich nicht vorsieht – das sei nicht ausreichend begründet. Das ausführliche Urteil des OVG wird in den nächsten Tagen erwartet. Anders als vor Jahren, als der für ungültig erklärte Flächennutzungsplan etliche neue Windräder zur Folge hatte, wird laut Bürgermeister Rüther diesmal erstmal nichts passieren. Es lägen keine akuten Anträge vor. Die Stadtverwaltung mit der Erstellung eines neuen Flächennutzungsplans jetzt zwei Jahre Arbeit vor sich.