Nach dem Absturz eines Heißluftballons im August 2015 fordert der Anwalt des Opfers Schmerzensgeld von einem Bielefelder Ballonfahrtunternehmen und dessen Piloten. Den Fall verhandelt heute das Landgericht Arnsberg. Das damals 75-jährige Opfer ist in der Zwischenzeit gestorben.
Das war allerdings keine Folge des Unfalls. Trotzdem: Der Mann war durch den Absturz auf den Rollstuhl angewiesen, seine Wirbelsäule war am vierten Wirbel abgerissen. Außerdem musste er in der Reha erst wieder sprechen lernen, und wurde anfangs sogar künstlich ernährt.
Laut dem Anwalt des Opfers war die Ballonfahrt schlecht geplant. Deshalb führt seine Frau den Rechtsstreit gegen das Bielefelder Ballonfahrtunternehmen und den Piloten im Namen ihres verstorbenen Mannes weiter. Sie fordert 300.000 Euro Schmerzensgeld und fast 600.000 Euro für die Übernahme der Umbau-, Arzt- und Pflegerechnungen.