Der Fall zweier baptistischer Schulverweigerer-Familien aus Paderborn muss vermutlich noch mal neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof hat bestätigt, dass Eltern das Sorgerecht entzogen werden darf, wenn sie ihre Kinder wegen ihrer religiösen Überzeugung nicht mehr zur Schule schicken wollen. Das hatte das Paderborner Familiengericht vor 2 Jahren auch so angeordnet. Der dann von der Stadt Paderborn eingesetzte Pfleger sei aber mit zu wenig Rechten ausgestattet worden ? so die Karlsruher Richter. Die Eltern konnten ausreisen und unterrichten ihre Kinder jetzt wie gefordert in ihrem neuen zu Hause, in Österreich.
Letztlich blieb der Stadt nichts anderes übrig, als dem Umzug der beiden Baptisten-Familien zuzustimmen. Der BGH hat den Fall jetzt nach Hamm zurück verwiesen. Das Oberlandesgericht könnte dafür sorgen, dass die Kinder doch wieder in Paderborn zur Schule gehen müssen.