Ein 45-Jähriger Mann aus Warburg-Bonenburg ist vor dem Paderborner Amtsgericht zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Er soll fahrlässig gegen das Chemikaliengesetz verstoßen haben.
Der Mann betreibt eine Holzvergasungsanlage. Die anfallende Kohle und zusätzliche Kohle aus einer Anlage aus Münster verkaufte er als Pflanzenkohle weiter. Die war allerdings mit Benzol belastet und hätte gar nicht in den Verkauf gelangen dürfen. Raus kam das eher zufällig. Der 45-Jährige hatte auf seinem Feld seine sogenannte Pflanzenkohle ausgetragen. Die war allerdings nicht nur auffällig schwarz, sondern roch wohl auch ungewöhnlich. Das meldete ein Spaziergänger bei der Polizei. Bei Untersuchungen fanden Experten dann den Stoff Benzol und teilweise auch Cadmium in der Kohle. Der Bonenburger hält sich für unschuldig – möglicherweise geht er jetzt in Berufung.