Eine Paderborner Pflegekraft ist mit ihrer Klage vor dem Arbeitsgericht gescheitert. Sie wollte ihren Bereitschaftsdienst in einer Caritas-Einrichtung genauso bezahlt bekommen wie normale Arbeitszeit. Die Richter sahen das aber anders.
Und damit gaben sie dem Caritasverband Recht. Der hatte sich bei der Vergütung auf eine Verordnung berufen, die seit November gilt. Diese Vereinbarung macht es durchaus möglich, den Bereitschaftsdienst finanziell anders zu bewerten als die normale Arbeitszeit. Die Klägerin hatte als Betreuungsfachkraft nachts in einer Wohngemeinschaft Senioren beaufsichtigt und betreut. Bislang hat das Gericht allerdings nur sein Urteil bekanntgegeben. Die schriftliche Begründung, die kommt erst in einigen Wochen. Ob der schon länger schwelende Rechtstreit mit diesem Urteil zu Ende ist, ist unklar. Möglicherweise wird die Entscheidung demnächst noch vom Landesarbeitsgericht überprüft.