EXKLUSIV Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die Berufung eines Bad Lippspringer Arztes abgelehnt. Das hat Radio Hochstift exklusiv erfahren. Der Allergologe hatte massenhaft Kinderpornos besessen, das VG Minden hatte ihm daraufhin die Zulassung entzogen, wogegen der Arzt in Berufung ging. Jetzt darf er nicht mehr praktizieren.
Die Entscheidung ist rechtskräftig und unanfechtbar. Der Bad Lippspringer Mediziner hatte knapp 27.500 Dateien mit kinder- und jugendpornographischem Inhalt auf Datenträgern abgespeichert. Sie zeigten laut OVG zum Teil schweren sexuellen Missbrauch von Kindern. Die Richter folgten der Argumentation des Verwaltungsgerichts: Der Arzt habe durch sein Verhalten Ansehen und Vertrauen eingebüßt – das sei für die Ausübung seines Berufes aber unabdingbar. Der Bad Lippspringer selber hatte angeführt, dass die Dateien ja in seiner Privatwohnung gefunden worden waren. Laut OVG sei es aber unerheblich, ob er die Dateien privat oder beruflich gespeichert habe.